Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie in arbeitsgerichtlichen Verfahren aber auch beratend und/oder gestalterisch bezogen auf arbeitsvertragliche Regelungen. Professionelle arbeitsrechtliche Mandatsbearbeitung geht über die Rechtsvertretung in Kündigungsschutzprozessen hinaus.

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Vorbei sind die Zeiten, in denen Mitarbeiter 30 Jahre oder länger demselben Unternehmen treu blieben. Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel, Nachhaltigkeit und ein Wertewandel sowie eine Fülle von alten und neuen Gesetzen und Verordnungen prägen die Arbeitswelt von heute und fordern sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zunehmend stärker. Umso mehr ist es für die Parteien eines Arbeitsvertrages notwendig, auf rechtlich ausgereifte, individuelle vertragliche Grundlagen zurückgreifen zu können, die Basis sein müssen für ein rechtssicheres Vertragsverhältnis. Die Gestaltungsaufgabe arbeitsvertraglicher Verhältnisse besteht darin, unterschiedliche Beschäftigungsmodelle professionell zu erfassen und in eine rechtssichere Form zu fassen, sowohl aus Sicht der Arbeitgeber wie aus der Sicht der Arbeitnehmer. Lassen Sie sich helfen!

Arbeitnehmer:

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigung
  • Zeugnis
  • Abfindung
  • Urlaub
  • Abmahnung

Arbeitgeber:

  • kollektiv ArbR
  • Betriebsrat
  • Betriebsschließung
  • Betriebsübergang
  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Compliance

Ratgeberinhalte zum Arbeitsrecht gibt es auch auf https://www.arbeitsrechte.de/

Baurecht

Das Baurecht regelt alle rechtlichen Aspekte zum Thema Bauen. Es ist privatrechtlich im Wesentlichen im BGB sowie der VOB/B, öffentlich-rechtlich im Baugesetz und der Bauordnung festgeschrieben, der Teil das Architekten- und Ingenieurrechts zudem in der HOAI.

Energierecht

Wir unterstützen Mandanten bei der Verwirklichung von Konzepten zur Optimierung ihrer Energieversorgung, insbesondere dem Energie-Contracting, sowie  bei der Gestaltung einer  Ladeinfrastruktur beim Umstieg auf Elektromobilität. Dabei gestalten und prüfen wir  Verträge  im Rahmen umfassender Projekte sowohl für Lieferanten wie auch für Kunden.

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  • Contracting
  • Nahwärme
  • Fernwärme
  • Blockheizkraftwerk
  • Konzessionen
  • PV-Anlage
  • Wärme- und Kälteanlage
  • Vertragsgestaltung

Erbrecht

Das Erbrecht behandelt die Frage, was mit dem Vermögen eines Menschen nach dessen Tod passiert. Ein Todesfall eines nahen Angehörigen stellt die Hinterbliebenen oftmals vor große rechtliche Herausforderungen. Die Hinterbliebenen sehen sich mit zahlreichen Rechtsvorschriften und einer Fülle von gerichtlichen Entscheidungen konfrontiert.

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In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen. Wer wird Erbe? Wie kann das Erbe ausgeschlagen werden? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Aber nicht nur im Todesfall, sondern bereits in jeder Lebenssituation ist das Erbrecht von großer Bedeutung. So empfiehlt es sich, möglichst früh, sich über die Erbfolge nach dem Tod Gedanken zu machen.

In diesem komplexen und anspruchsvollen Rechtsgebiet stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Zuverlässigkeit zur Seite.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Das materielle Erbrecht unter Berücksichtigung von familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen
    Hierzu zählen u.a. Anfechtung von Willenserklärungen, Ausschlagung, Erbverzicht
  • Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Digitaler Nachlass
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung, -pflegschaft, – insolvenz,
  • Pflichtteilsrecht (u.a. Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsverzicht)
  • Erbscheinsrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Prozessuale Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
  • Zwangsvollstreckung in Erbsachen
  • Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Verlobten, Ehe- und nichtehelichen Lebenspartnern, Familienmitgliedern und Verwandten sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsfunktionen in Form der Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtlichen Betreuung.

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Als Teilbereich des Zivilrechts ist das Familienrecht im vierten Buch des BGB festgeschrieben. Daneben finden sich ergänzende Vorschriften im VersAusgG, GewSchG und im LPartSchG, das allerdings seit Einführung der Ehe für Alle an Relevanz verloren hat.

Das Familienrecht behandelt höchstpersönliche Bereiche in sämtlichen Lebenslagen. Das Repertoire reicht vom Verlöbnis über die Ehe mit diversen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten in Form von Eheverträgen, scheidungsnahen Vereinbarungen und Scheidungsfolgevereinbarungen, über die bunte Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten von Patchwork-Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit allen rechtlichen Fragen und Ausgestaltungsmöglichkeiten bis hin zu Kindschaftssachen im Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht. Dabei ist jeder einzelne Fall individuell zu beurteilen, um die jeweils passende Lösung für die jeweilige eigene individuelle Lebenslage zu finden.

Vielfach geht es um existenzielle Fragen mit großer persönlicher Betroffenheit und vermögensrechtlicher Bedeutung. Emotionen spielen bei der täglichen Fallbearbeitung eine wichtige Rolle. Regelmäßig müssen hoch sensible und intime Themen mit sämtlichen Ängsten, Nöten, Sorgen und Wünschen erörtert werden. Neben der rechtlichen Betreuung wird insoweit auch ein hohes Maß an Verständnis, Empathie und Fingerspitzengefühl verlangt. Was für den einen Mandanten eine Lösung ist, funktioniert für den anderen Mandanten menschlich nicht – trotz rechtlich identischer Problematik.

Die familienrechtliche Mandatsbearbeitung erfordert insoweit die Führung maßgeschneiderten Konflikt- und Krisenmanagements innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Verlobung
  • Befreiungsverfahren von der Beibringung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Eheschließung
  • Ehevertrag
  • Scheidung
  • Trennung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Adoptionen
  • Gewaltschutz

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht widmet sich der Regelung von privatrechtlichen Personenvereinigungen im Innen- und Außenverhältnis, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gegründet wurden. Hierzu zählen Personengesellschaften und Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften.

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Kernkompetenz ist die Vertragsgestaltung aus und im Zusammenhang mit Gesellschaftsgründungen oder Umstrukturierungen, die Anteilsübertragung im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf sowie die dauerhafte rechtliche Beratung und Betreuung von Unternehmen und deren Inhabern, aber auch die Interessenvertretung im Gesellschafterstreit.

  • M&A
  • Gesellschaftsvertrag
  • Kündigung
  • Ausscheiden
  • Ausschluss
  • Abfindung
  • Einziehung
  • Anteilsübertragung
  • Vertragsgestaltung
  • Beirat
  • Aufsichtsrat
  • Organe
  • D&O
  • Geschäftsführerhaftung
  • Organhaftung
  • Überwachung
  • Gremien
  • Gründung
  • Umwandlung
  • Gesellschaftsformen
  • Steuerrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Stiftung
  • Compliance
  • Gesellschafterbeschluss

Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte einzelner Gewerbetreibender an „geistigem Eigentum“ oder immateriellen Gütern wie z.B. einer technischen Erfindung oder einer Marke.

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und beschäftigt sich mit dem Recht der Kaufleute. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen die Rechtsbeziehungen eines Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie die gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.

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  • Handelsvertreterrecht
  • Handelsvertreterausgleichsanspruch
  • Vertragsgestaltung
  • Leistungsstörung
  • Handelsgeschäft und -kauf
  • Provision
  • Gewährleistung
  • kaufm. Rügepflicht
  • Firma
  • Kaufmann
  • Händlervertragsrecht
  • Franchise
  • GVO
  • kaufm. Bestätigungsschreiben

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit dem Kauf, dem Verkauf, der Vermittlung und der Belastung von Grundstücken, sowie Häusern und Wohnungen zu tun haben. Privatrechtlich ist es im BGB in den in den Abschnitten über das Kaufrecht, das Sachenrecht und das Maklerrecht zu verorten.

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Ebenso finden sich Verknüpfungen zur GBO und dem WEG. Darüber hinaus ist das Immobilienrecht eng verbunden mit den Bereichen Mietrecht, sowie dem Privaten Bau- und Architektenrecht. Der Schwerpunkt liegt jedoch in der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.

  • Makler
  • Provision
  • Kauf
  • Verkauf
  • Erbbaurecht
  • Nießbrauch
  • arglistige Täuschung
  • Gewährleistung
  • Grundstückskauf
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Mietrecht

Das Mietrecht ist in den §§ 535 ff. BGB geregelt. Es ist u.a. unterteilt in Vorschriften zum Wohnraummietverhältnis und zu Mietverhältnissen über andere Sachen, wie Gewerberaum. Die gesetzlichen Vorschriften werden von einer Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen begleitet.

Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen

Unter das Verkehrsstrafrecht fallen typische Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden, wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Daneben beinhaltet es auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstöße.

  • Bußgeldbescheid
  • Strafbefehl
  • Unfallflucht
  • gef. Straßenverkehr

Reiserecht

Das Reiserecht behandelt u.a. die rechtlichen Beziehungen zwischen Reisenden, Reiseveranstaltern, Reisevermittlern, wie das Reisebüro, und Leistungserbringern, wie Hotels und Fluggesellschaften.

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Haben Sie einen Urlaub oder eine Geschäftsreise unternommen, bei denen Probleme aufgetreten sind? Wir unterstützen Sie mit unserem starken Team bei jeder rechtlichen Fragestellung zuverlässig und kompetent. Im Reiserecht ist grundsätzlich zwischen einer Einzelleistung (Beförderungs- oder Beherbergungsvertrag oder sonstiges Vertragsverhältnis) und mehreren Einzelleistungen zu unterscheiden. Werden mehrere Einzelleistungen gebucht, kommt die Anwendung des Pauschalreiserechts in Betracht. Hierbei beraten wir u.a. bzgl. Reisemängeln, wie z.B. verschmutzter Pool, Ungeziefer im Hotel, Lärm, und deren rechtlichen Folgen.

Daneben sind wir im Bereich Fluggastrechteverordnung tätig. Hierzu zählt die Geltendmachung von Ansprüchen bei Flugverspätung, Annullierung eines Fluges oder Flugausfall.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht gilt für alle Verkehrsteilnehmer, wie Führer von motorisierten Fahrzeugen, Fahrradfahrer oder Fußgänger und umfasst alle Rechtsnormen, die den Transport von Personen und Waren auf  öffentlichen Verkehrswegen betreffen.

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Es regelt u.a. die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder dem Unfallverursacher.

  • Unfallregulierung
  • Schadenmanagement

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung ist einer der interessantesten und vielseitigsten, aber auch herausforderndsten Bereiche des Zivilrechts und spielt in nahezu jedem Rechtsgebiet eine große Rolle.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt in erster Linie die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherten und privaten Versicherungsunternehmen. Es umfasst jedoch auch die Regelungen zur Sozialversicherung.

Details
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeit
  • Gebäude
  • Haftpflicht
  • Kasko
  • Deckung
  • Sachversicherung
  • D&O
  • PKV
  • Altersvorsorge
  • Krankentagegeld

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht bestimmt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern sowie die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und das Verhältnis der einzelnen staatlichen Organisationen untereinander.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst sämtliche Rechtsvorschriften und Maßnahmen, mit denen der Staat sowohl auf den Wirtschaftsprozess in seiner Gesamtheit sowie die wirtschaftliche Tätigkeit einzelner Beteiligter einwirkt. Es soll für Rechtssicherheit sowohl zwischen den Wirtschaftsakteuren untereinander als auch im Verhältnis zu Staat sorgen.

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht sehen sich nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Verwalter mit einem komplexen Gesetz und einer Fülle an Rechtsprechung konfrontiert, die nur schwer für einen Laien zu überblicken ist. Das Wohnungseigentumsrecht wurde durch eine Reform im Jahr 2020 grundlegend umgestaltet.

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Nach wie vor stellen sich zahlreiche Fragen, wie was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder was bedeutet ein Sondernutzungsrecht. Was muss ein Wohnungseigentümer oder Verwalter bei einem Beschluss über Sanierungs- oder sonstige bauliche Maßnahmen beachten? Wie kann sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Beschluss wehren? Wir führen Sie bei jeder rechtlichen Fragestellung durch das Wohnungseigentumsrecht. Hierbei sind besonders folgende Themen Gegenstand rechtlicher Beratungen: Begründung von Wohnungseigentum, Beschlussfassung, Verlauf einer Wohnungseigentümerversammlung, bauliche Maßnahmen, Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter, Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümer untereinander und zu Dritten, Tätigkeit und Funktion des Verwalters und Beirats, prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer oder des Verwalters (u.a. Beschlussklagen). Wir beraten darüber hinaus in Themen bzgl. einer vermieteten Eigentumswohnung und bei Eigentümerwechsel.