Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit sind im Geschäftsverkehr so schlecht wie nie.

Inkasso und Zwangsvollstreckung

Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit im Geschäftsverkehr sind so schlecht wie nie. Zu hohe Außenstände minimieren Ihre Liquidität und belasten das Betriebsergebnis. Haben auch Sie zu hohe oder zu viele Außenstände? Schrecken Sie oft davor zurück, Forderungen beizutreiben? Das muss nicht sein!

Unsere Kanzlei ist traditionell für einen überwiegend gewerblich geprägten Mandantenkreis beratend sowie in streitigen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich tätig und bieten wir für unsere Stammmandanten seit vielen Jahren eine professionelle Inkassotätigkeit im Rahmen eines Beitreibungsabkommen.

Unsere Kanzlei ist — im Vergleich zu sog. Inkassobüros — zur effektiven und kostengünstigen Massenbeitreibung strukturiert und spezialisiert. Zudem ist Forderungsbeitreibung ureigener Bestandteil rechtsanwaltlicher Tätigkeit. Niemand ist hierfür fachlich besser ausgebildet als Rechtsanwälte.

Vorteile für sie bei der Inkassotätigkeit durch unsere Rechtsanwaltskanzlei,
insbesondere gegenüber sogenannten Inkassobüros:

  • An uns zur Beitreibung übergebene offene Forderungen werden nicht ohne jede juristische Kontrolle (gerichtlich) geltend gemacht. Vielmehr erfolgt trotz Massenbeitreibung eine Prüfung im Einzelfall, insbesondere im Hinblick darauf, ob sich die jeweilige offene Forderung bereits zum Einzug eignet, oder ob eventuell noch rechtswirksame Erklärungen o. ä. vorab zu veranlassen sind. Dies kann ein Inkassobüro in aller Regel nicht leisten
  • Zahlt bei Beauftragung eines Inkassobüros der Schuldner nicht, muss das Inkassobüro die Angelegenheit spätestens nach Widerspruchseinlegung des Schuldners gegen den gerichtlichen Mahnbescheid einem Rechtsanwalt zur Bearbeitung übergeben. Dies führt zu unnötigen Verzögerungen und Reibungsverlusten. Warum nicht gleich zum Fachmann?
  • Wir bieten Ihnen ein Inkasso durch einen Rechtsanwalt ohne großes Kostenrisiko. Angefallene Rechtsanwaltsgebühren sind bei erfolgreicher Beitreibung stets und in voller Höhe vom Schuldner als Verzugsschaden zu erstatten. Im Falle eines erfolgreichen Forderungseinzugs durch uns verbleibt also kein finanzieller Schaden bei Ihnen. Die Kosten, die Ihnen als Gläubiger für die Tätigkeit eines Inkassobüros entstehen, sind im gerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht vom Schuldner als Verzugsschaden zu erstatten.
  • Im Falle des erfolglosen Forderungseinzugs durch uns sind Sie aufgrund des Beitreibungsabkommens bezüglich unserer Gebühren lediglich mit einer vereinbarten Pau-schale zzgl. eventueller Auslagen, wie Gerichts- oder Gerichtsvollzieherkosten belastet. Ein höheres Risiko gehen Sie nicht ein. Die Pauschale gilt unabhängig von der Dauer der Bearbeitung und unabhängig vom jeweiligen Streitwert.
  • Es gibt keine „Erfolgsbeteiligung“ der Rechtsanwaltskanzlei an der beizutreibenden Forderung, wie sie Inkassobüros abrechnen. Es entstehen ebenso niemals unabhängig von der Fallbearbeitung laufende Kosten, wie eine Mitgliedsgebühr o.ä.
  • Durch unsere langjährige Erfahrung und den Einsatz juristisch ausgebildeter Mitarbeiter schöpfen wir alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ergreifen wir wirkungsvolle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die auf den individuellen Fall abgestimmt sind.

Letztlich ermöglichen wir ihnen eine äußerst kostengünstige,
nahezu risikofreie, aber erfolgreiche Art des Forderungseinzugs.

Je nach Wunsch und Bedarf bieten wir Ihnen zusätzlich an:

  • Überprüfung und Strukturierung Ihres innerbetrieblichen Mahnwesens, ggf. Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Gestaltung und Überarbeitung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s)
  • Gestaltung und Überarbeitung der von Ihnen im Geschäftsverkehr verwendeten Auftragsformulare, etc.

Wir freuen uns, bei Interesse von Ihnen zu hören!

Kontakt

Rebecca Vogt

Rebecca Smith

Inkasso/Zwangsvollstreckung
Team Beitreibung

Tel. 08331/9217-28
E-Mail: inkasso@werner-kollegen.com

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