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Welche Rechtsgebiete fallen alle unter den gewerblichen Rechtsschutz?
- Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht
- Arbeitnehmererfindungsrecht
- Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster
- Markenrecht
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Urheberrecht
Weitere Info´s zu den einzelnen Rechtsgebieten und finden Sie auch hier:
Welche Leistungen bieten wir an?
Sie haben eine Abmahnung im Bereich Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder ähnlichen erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung, ob Handlungsbedarf besteht, wie die Erfolgsaussichten sind und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Sofern Handlungsbedarf gegeben ist, vertreten wir Sie gerne außergerichtlich und auch gerichtlich. Sowohl die vollständige Abwehr unberechtigter Abmahnungen wie auch sinnvolle Einigungen mit der Gegenseite werden von uns kompetent und schnell vorangetrieben.
Sollten Sie Inhaber eines Schutzrechtes wie z.B. einer Marke sein setzen wir Ihre Rechte effektiv gegen Schutzrechtsverletzer durch. Auch andere Mitbewerber, welche gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen können durch eine Abmahnung oder ein gerichtliches Verfahren in der Fortführung ihres unlauteren Verhaltens durch uns schnell gehindert werden.
Auf fast jeder Webseite ist ein Impressum mittlerweile verpflichtend. Ob Ihres den rechtlichen Vorgaben entspricht, können wir Ihnen bei einer kostenlosen Erstberatung am Telefon mitteilen.
Sofern bzgl. Ihres Impressums Handlungsbedarf besteht, können wir dieses gerne für Sie überarbeiten oder neu erstellen.
Auf einer Webseite können sich neben einem fehlerhaften Impressum mehrere Wettbewerbsverstöße „verstecken“. Z.B können einzelne Werbeauftritte oder Leistungsbeschreibungen gegen geltendes Berufsrecht verstoßen, oder Nebengebiete des Wettbewerbsrechts verletzten. Darüber hinaus erfahren wir immer wieder von unbeabsichtigten Bildrechtsverletzungen, welche leicht zu vermeiden gewesen wären. Gerne überprüfen wir Ihre Webseite, ob Wettbewerbsverstöße vorliegen und erarbeiten mit Ihnen eine rechtskonforme Webseite.
Sofern Sie eine Marke anmelden wollten und nun ein Widerspruch erhoben wurde, vertreten wir Sie gerne vor dem DPMA. Auch wenn Sie bereits Inhaber einer eingetragenen Marke sind und von einer Neuanmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke erfahren haben, führen wir gerne das Widerspruchsverfahren für Sie durch, um Ihre Marke zu schützen.
Sie überlegen, ob es sinnvoll ist eine Marke eintragen zu lassen? Gerne beraten wir Sie über die Vor- und Nachteile einer Markeneintragung und über eventuelle Alternativen.