Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Memmingen

Was genau ist gewerblicher Rechtsschutz und wer ist davon betroffen?

Das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst das gesamte „geistige Eigentum“, insbesondere Schutzrechte an immateriellen Gütern.

Neben dem Urheberrecht zählen das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Arbeitnehmererfindungsrecht und das Kartellrecht zum gewerblichen Rechtsschutz. In allen genannten Rechtsbereichen werden immaterielle Rechtsgüter teilweise automatisch mit Entstehung und teilweise auch nur mit Eintragung in besonderer Art und Weise geschützt.

Es liegt auf der Hand, dass fast alle Gewerbetreibenden mit diesem Rechtsgebiet zwingend in Berührung kommen. Doch auch Privatpersonen kommen mit dem gewerblichen Rechtsschutz sehr schnell und meist leider unbedacht in Berührung.

Wir helfen sowohl Schutzrechtsinhabern Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen als auch vermeintlichen Verletzern von Schutzrechten sich gegen unberechtigte Ansprüche zu verteidigen.

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Wettbewerbsrecht

Allein das Wettbewerbsrecht muss von jedem einzelnen noch so kleinen Gewerbetreibenden berücksichtigt werden. Da es sich jedoch um ein sehr komplexes Themengebiet handelt sind Probleme in diesem Zusammenhang leider nicht selten.

Das Wettbewerbsrecht sorgt für einen „fairen Wettbewerb“ unter Konkurrenten. Doch die Vorschriften aus dem einschlägigen UWG und den vielen Sonderrechtsvorschriften sind den meisten Gewerbetreibenden gar nicht vollständig bekannt, weshalb es immer wieder zu unbeabsichtigten Rechtsverstößen kommt.

So hat eine Webseite bestimmte Angaben zu enthalten, bei vielen Produkten müssen einschlägige Sondergesetze beachtet werden und sämtliche Informationspflichten müssen erfüllt werden. Auch die Umstände wie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen umworben werden, dürfen nicht gegen das UWG verstoßen. Wird hier nur ein kleiner Punkt missachtet droht bereits eine kostenintensive Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung.

Nahezu alle geschäftlichen Handlungen unterliegen den Vorschriften des UWGs. Diese dürfen beispielweise nicht irreführend oder gar aggressiv gegenüber Verbrauchern sein. Werbung darf nicht vergleichend sein und Aussagen über Konkurrenten müssen auch den Tatsachen entsprechen.

Werden diese Vorschriften missachtet, so drohen unter anderem Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche und Schadensersatzansprüche.

Gerne helfen wir Ihnen gegen einen Konkurrenten vorzugehen, welcher unlautere Praktiken ausübt und Sie dadurch in Ihrem Gewerbe beeinträchtigt.

Wir helfen Ihnen aber selbstverständlich auch gegen Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen vorzugehen. Es kommt nicht selten vor, dass sogenannte Abmahnvereine Forderungen verfolgen, welche unbegründet sind und Abgemahnte zu Handlungen veranlassen möchten, wofür gar kein Rechtsgrund gegeben ist.

Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht

Urheberrecht

Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt jede „persönliche geistige Schöpfung“. Es räumt dem Urheber das Recht ein über seine Schöpfung frei zu verfügen. Das heißt, dass nur der Urheber bestimmen darf, was mit seinem Werk geschieht. Verwendet ein Dritter das Werk ohne Einwilligung des Urhebers so begeht er einen Urheberrechtsverstoß und setzt sich unter anderem kostenintensiven Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.

Sie sind Autor, Fotograf oder Künstler? Gerne helfen wir Ihnen Ihr Werk bestmöglich zu schützen und gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Ihnen stehen gegen die Verletzer Unterlassungsansprüche und auch Schadensersatzansprüche zu. Diese bemessen sich meist anhand einer fiktiven Lizenzgebühr, also dem Betrag, welchen Sie normalerweise für die Nutzung erhalten würden. Unsere Anwaltskosten hat sodann auch der Verletzer zu erstatten, weshalb Sie diese in aller Regel nicht selbst zahlen müssen.

Doch auch als Privatperson kommen Sie sehr schnell und meist leider ungewollt mit dem Urheberrecht in Berührung. Haben Sie vielleicht schon einmal eine Grafik oder ein Bild auf Ihrer Webseite oder Social-Media-Kanal veröffentlicht, was Sie nicht selbst erstellt haben, sondern auf Google oder ähnlichen Portalen gefunden haben?! Schon darin liegt meist eine Urheberrechtsverletzung, welche wiederum zu einer teuren Abmahnung führen kann. Auch das illegale Streamen von Videos oder Musik führt schnell zu einer bösen Überraschung. Diese Verstöße werden besonders häufig von Jugendlichen begangen, welche sich den Konsequenzen zu keiner Zeit bewusst sind. Die Abmahnung erhalten dann die verwunderten Eltern als Inhaber des WLAN-Anschlusses.

Aber auch hier kommen immer wieder unberechtigte Abmahnungen vor. Insbesondere wenn ein Dritter über Ihren WLAN-Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, von der Sie nichts wussten und für welche Sie nicht haften. In fast allen Fällen sind die Schadensersatzforderungen in den Abmahnungen deutlich überhöht und somit nicht vollständig gerechtfertigt. Zudem werden Unterlassungserklärungen gefordert, welche deutlich über das erforderliche Maß hinaus gehen.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung aus Filesharing oder einer Bildrechtsverletzung oder ähnlichem erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne sich gegen diese Abmahnung zu verteidigen. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese oftmals unberechtigt sind oder aber die Forderungen der Abmahnung zu weit gehen und nicht umfänglich berechtigt sind. Wir raten dringend davon ab, den Forderungen in Abmahnungen direkt nachzukommen, aber auch die Abmahnung einfach zu ignorieren. Wird auf eine Abmahnung nicht rechtzeitig reagiert, droht umgehend ein gerichtliches Verfahren. Da die Ansprüche oftmals dem Grunde nach gegeben sind, kommen so noch deutlich mehr Kosten auf Sie zu. Wir empfehlen Ihnen daher uns bei einer Abmahnung umgehend zu kontaktieren, damit Ihnen keine Nachteile entstehen und wir Sie bestmöglichst verteidigen können.

Weitere Rechtsgebiete und Lizenzverträge

Gerne werden wir auch in den weiteren Rechtsbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes für Sie tätig, indem wir Sie beraten oder Ihre Anliegen erfolgreich durchsetzen.

Letztlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Erstellung oder Prüfung von Nutzungs- und Lizenzverträgen. Diese sind für die Einräumung von Schutzrechten von höchster Bedeutung und sollten daher gut durchdacht und den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Wie so oft kommt es hier auf jedes kleine Detail an, weshalb jede einzelne Klausel überprüft und Ihren Bedürfnissen entsprechen muss. Von Musterverträgen aus dem Internet raten wir dringend ab! Hier sollte lieber etwas mehr Zeit und Geld in einen vernünftigen Vertrag investiert werden, als später die Folgen eines unzureichenden Vertrages teuer bereinigen zu müssen.

Anfrage & Kontakt

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema „Gewerblicher Rechtsschutz“.
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FAQ

  • Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht, Arbeitnehmererfindungsrecht und Kartellrecht
  • Meist empfiehlt es sich den Verletzer zunächst außergerichtlich abzumahnen. Dies beinhaltet die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches, sodass sich der Verletzer verpflichtet die Verletzung nicht nochmals zu begehen, da andernfalls eine Vertragsstrafe anfallen würde, und natürlich die Verletzung sofort einzustellen. Daneben werden in der Abmahnung meist zugleich Schadensersatzforderungen für Sie geltend gemacht, sodass der Verletzer nicht bessergestellt ist, als ein Nutzer, welche die Lizenzrechte bei Ihnen erworben hat.
  • Die Kosten für die Abmahnung hat in der Regel der Abgemahnte zu tragen.
  • Daneben besteht die Möglichkeit die Ansprüche im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens möglichst schnell gerichtlich zu regeln, sofern eine Abmahnung erfolglos ist oder nicht abgewartet werden kann.
  • Letztlich können die Ansprüche auch im klassischen Klageweg geltend gemacht werden.
  • Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
  • Jede Verletzung eines Schutzrechtes kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Besonders häufig erhalten Mandanten wegen folgender Verletzungen Abmahnungen:
  • Illegales Filesharing von Filmen z.B. über Tauschbörsen wie bittorent.
  • Die Nutzung von fremden Bildern oder Illustrationen z.B. auf der eigenen Webseite oder Social-Media-Seite
  • Verstoß gegen Informationspflichten wie z.B. unvollständiges Impressum bei der eigenen Webseite
  • Verstöße gegen die DSGVO
  • Bewahren Sie die Ruhe und kommen Sie den Forderungen in der Abmahnung nicht blindlings nach. Die Folgen sind für Sie meist gar nicht erkennbar. Insbesondere von dem Unterzeichnen einer vorgefertigten Unterlassungserklärung raten wir eindringlich ab!
  • Begehen Sie jedoch auch nicht den Fehler und ignorieren Sie die Abmahnung. Dies hat fast immer zur Folge, dass die Ansprüche gerichtlich gegen Sie geltend gemacht werden, was für Sie erhebliche Kosten auslösen kann. Meist sind im gerichtlichen Verfahren eine Verteidigung und eine Einigung mit der Gegenseite nicht mehr so gut möglich, wie es außergerichtlich noch der Fall ist.
  • Holen Sie sich daher sofort professionelle Hilfe. Kontaktieren Sie uns umgehend nach Erhalt der Abmahnung, um keine wertvolle Zeit zu verlieren. Wir werden die Abmahnung dann überprüfen und gemeinsam mit Ihnen besprechen, wie wir bestmöglich gegen die Abmahnung vorgehen können. Dies erspart Ihnen im Regelfall viel Ärger und Geld. Sie brauchen sich nicht mehr selbst darum zu kümmern und werden von uns bestens gegen die Abmahnung verteidigt. Zudem beraten wir Sie dahingehend, wie Sie es künftig vermeiden können Abmahnungen zu erhalten.