Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung ist einer der interessantesten und vielseitigsten, aber auch herausforderndsten Bereiche des Zivilrechts und spielt in nahezu jedem Rechtsgebiet eine große Rolle. Die freie Gestaltung und Überprüfung von Verträgen stellen einen großen Teil der juristischen Tätigkeit eines Rechtsanwalts dar. In unserer Beratungstätigkeit mit überwiegend gewerblich geprägten Mandanten bildet die Vertragsgestaltung einen Schwerpunkt. Dazu zählt auch die Verhandlung von Vertragsbedingungen für unsere Mandanten mit deren Vertragspartnern und die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.

Die Beratung im Zuge der Vertragsgestaltung reicht vom Prüfen einzelner Klauseln auf deren Einklang mit Rechtsprechung und Gesetz über deren Gestaltung sowie der Prüfung und Gestaltung einzelner Verträge bis hin zur Prüfung und Gestaltung umfassender Vertragswerke. Nur ein optimal gestaltetes Vertragswerk dient der Vermeidung von Unklarheiten und beugt spätere Streitigkeiten vor. Gerade in schwierigen Situation wie der Covid-19 Pandemie oder dem Ukrainekrieg und den daraus resulitierenden Störungen beispielsweise am Beschaffungsmarkt oder im Preisgefüge, ist eine daran ausgerichtete, individuelle Vertragsgestaltung von größter Bedeutung.

In welchen Rechtsgebieten sind wir vertragsgestaltend für Sie tätig?

Wir sind in allen Bereichen des Zivilrechts vertragsgestaltend und beratend tätig.

Insbesondere unterstützen wir Sie hierbei im

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. AGBs
  • Arbeitsrecht (bsp. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarung, Geschäftsführerdienstverträge, Tarifverträge)
  • Architektenrecht (bsp. Architekten- und Ingenieurverträge)
  • Baurecht privat (bsp. Bauvertrag, Generalunternehmervertrag, Projektmanagement, Nach- und Subunternehmerverträge)
  • Energierecht (bsp. Contractingvertrag)
  • Erbrecht (bsp. Erbvertrag, Testament)
  • Familienrecht (bsp. Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Unterhaltsregelung)
  • Gesellschaftsrecht (bsp. Unternehmenskaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Satzung)
  • Handelsrecht (bsp. Dienstvertrag, Kaufvertrag, Lizenzvertrag)
  • Immobilienrecht (bsp. Grundstückskaufvertrag)
  • IT-Recht (bsp. Softwarevertrag, Escrow-Vereinbarung)
  • Mietrecht (bsp. Mietvertrag)
  • Datenschutzrecht und DSGVO (bsp. Datenschutzbeauftragter)
  • Wohnungseigentumsrecht (bsp. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung)

Wir beraten sowohl Unternehmen wie auch Privatpersonen.

Vertragsgestaltung für Unternehmen

Welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung habe ich als Unternehmer?

Vertragsgestaltung für Arbeitgeber

Als Arbeitgebervertreter prüfen wir sämtliche Vertragswerke im Arbeitsrecht, sowohl Arbeitsverträge als auch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, auf deren Rechtmäßigkeit. Daneben unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen jeglicher Art (wie zum Beispiel einer Aufhebungsvereinbarung).

Wir helfen Ihnen, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verkaufs-, Lieferbedingungen oder sonstige Bedingungen auf die sich ständig weiter entwickelte Rechtsprechung und Gesetzeslage hin zu überprüfen und zu optimieren sowie beraten Sie bei deren Erstellen und stellen Formulierungshilfen zur Verfügung. Darüber hinaus beraten wir Sie u.a. zu internationalen Handelsklauseln sowie zu übergeordneten Regelwerken, wie zum Beispiel der Incoterms oder der ADSp’s (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen).

Im Bereich des Bau- und Architektenrechts analysieren und optimieren wir Bau- und Architektenverträge, unterstützen bei deren Erstellung und versuchen sämtliche Wünsche in eine vertrags- und gesetzeskonforme Fassung zu bringen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Bereich von Vertragsgestaltungen für komplexe Bauvorhaben, insbesondere im Bereich Bauverträge, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge, Nach- und Subunternehmerverträge, Projektmanagement- und Projektsteuerverträge und Werkverträge, auch im Anlagenbau.

Wir bieten umfangreiche Erfahrung zur Vertragsgestaltung und -anpassung im Zusammenhang mit der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) wegen der Covid-19 Pandemie sowie wegen dem Ukrainekrieg. Zudem sind wir auf die individuelle Gestaltung von Preisanpassungsklauseln, insbesondere Material- oder Stoffpreisgleitklauseln und Lohngleitklauseln nach den branchen- und betriebsspezifischen Besonderheiten unserer Unternehmensmandate spezalisiert. Dazu verfügen wir auch über eine umfangreiche Expertise im Bereich der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und Lieferbedingungen.

Vertragsrecht in all seinen Facetten

Unsere Kanzlei ist auch umfangreich im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Vertragsgestaltung und -verhandlung im Rahmen von Unternehmensgründungen und das damit verbundene Erstellen von Gesellschaftsverträgen oder Satzungen sowie auch die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen, Ausgliederungen und Umwandlungen sowie damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen, einschließlich der Beratung und Durchführung von Due Diligence.

Im Mietrecht prüfen, analysieren, optimieren und erstellen wir sämtliche Arten von Vereinbarungen. Dies beginnt mit der Überprüfung und Erstellung eines Mietvertrags für Wohnraum- als auch für Gewerberaummietverträge jeglicher Art (wie z.B. auch Nachtragsvereinbarungen) sowohl für den Vermieter als Privatperson als auch für Vermietungsgesellschaften und führt über das Erstellen von Hausordnungen und endet bei der Formulierung von Umlagevereinbarungen, die für die Umlage von Betriebskosten in Betriebskostenabrechnungen erforderlich sind. Wir formulieren sowohl Kündigungsschreiben als auch Aufhebungsvereinbarungen.

Ferner helfen wir Ihnen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts, durch den Dschungel von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen zu führen. Wir unterstützen bei der Erstellung von Teilungserklärungen und beraten u.a. Hausverwalter und Hausverwaltungsgesellschaften, wie ein Wohnungseigentümerbeschluss zu formulieren ist, um Beschlussanfechtungsklagen vorzubeugen.

Gut beraten von unseren Rechtsanwälten

Im Bereich des Erbrechts unterstützen wir Sie sowohl bei Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge und Nachlassplanung sowie zur Unternehmensnachfolge.

Eines unserer Spezialgebiete ist darüber hinaus das Erstellen und Prüfen sowohl von Leasing- als auch Werkstattverträgen im Bereich des Verkehrsrechts.

Schließlich stellen wir unsere Expertise auch bei der Prüfung und Erstellung von Software-, IT- und Energieverträgen sowie bei sämtlichen Vertragsgestaltungen im Bereich des Datenschutzes und der DS-GVO zur Verfügung.

Rechtliche Beratung für Vertragsgestaltung

Welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung habe ich als Privatperson?

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen, Kündigungsschreiben und sonstige Vereinbarungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu erstellen.

Wir beraten Sie darüber hinaus zu sämtlichen familien- und erbrechtlichen Fragestellungen. Im Familienrecht sind hierbei insbesondere das Ausformulieren von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Umgangsregeln zu nennen.

Im Erbrecht begleiten wir Sie sowohl bei Fragen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten als auch zu Anordnungen für nach dem Tod. Wir nehmen uns Zeit, um mit Ihnen eine für Sie nach Ihren individuellen Gegebenheiten optimale Nachlassplanung abzustimmen. Dabei können folgende Ziele eine Rolle spielen: Absicherung des später überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners, Gleichbehandlung von Kindern, Ausschluss von unerwünschten Kindern am Nachlass, Minimierung der Erbschaftssteuerlast und Sicherung der Unternehmensnachfolge, um einzelne zu nennen. Hierzu liefern wir u.a. Formulierungshilfen zu Ehegattentestamenten (wie zum Beispiel das sog. „Berliner Testament“, Pflichtteilsklauseln, Wiederverheiratungsklauseln, Scheidungsklauseln, Klauseln zur steuerlichen Optimierung), zum Geschiedenentestament, zum Behindertentestament und zu Testamenten in „Patchworkfamilien“ sowie zu vielen weiteren Bereichen. Wir unterstützen bei der Formulierung von Vermächtnissen und Erbverträgen jeglicher Art.

Im Mietrecht prüfen wir Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen und stellen Ihnen optimale Formulierungshilfen für jede vertragliche Vereinbarung (wie zum Beispiel Aufhebungsverträge) zur Verfügung.

Was kann ich unter Vertragsgestaltung verstehen?

Vertragsgestaltung bedeutet, selbst aktiv zu werden und nicht abzuwarten, bis das sprichwörtliche „Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“.

Wir nehmen uns für Sie in sämtlichen Bereichen ausreichend Zeit, um mit Ihnen den Sachverhalt und Ihre persönlichen Bedürfnisse und Verhältnisse zu erfassen, Ihre Ziele zu ermitteln und beraten und klären Sie über für Sie individuell und optimal abgestimmte Gestaltungsmöglichkeiten auf. Hierbei sind insbesondere auch künftige – möglicherweise noch nicht vorhersehbare – Folgen und Entwicklungen in Betracht zu ziehen und zu berücksichtigen.

Gemeinsam erarbeiten mit Ihnen zusammen die perfekte Lösung.

FAQ

Um einen rechtswirksamen Vertrag zu gestalten, der Ihnen und Ihrem Vertragspartner langfristig Orientierung und Sicherheit bietet, sollten Sie auf Standardwerke verzichten. Denn wenn es zum Streit kommt, ist es wichtig, dass in den Verträgen sämtliche potenzielle Streitpunkte klar und unmissverständlich geregelt sind. Unsere Rechtsanwälte nehmen sich die Zeit, um Ihnen diverse Gestaltungsmöglichkeiten vorzustellen, die ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele eingehen.

Die wesentlichen Vertragsbestandteile sind: Kaufgegenstand, Preis und Parteien. Beinhaltet der Vertrag diese Bestandteile, ist er geschlossen. Darüber hinaus lassen sich Verträge ergänzen, um klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Neben der Definition von Beginn und Ende der Vertragslaufzeit, ist es wichtig, dass Leistung und Gegenleistung beider Vertragsparteien klar geregelt sind. Ebenso die Festlegung, wann und wie die Leistung zu erbringen ist sowie die Klärung, was passiert, wenn die Leistung nicht wie vereinbart erbracht wird. Unsere Rechtsanwälte kennen sinnvolle Regelungsmöglichkeiten für Ihre Verträge auf unterschiedlichen Rechtsgebieten.

Verträge müssen sowohl den Vertragsinhalt als auch den Vertragsgegenstand unmissverständlich bestimmen, sodass diese auch für Dritte nachvollziehbar sind. Darüber hinaus müssen beide Vertragspartner eine rechtswirksame Willenserklärung (Unterschrift der geschäftsfähigen Vertragspartei) des anderen erhalten. Verträge können schriftlich und mündlich geschlossen werden. Manche Situationen, z. B. ein Hauskauf, erfordern jedoch zusätzlich eine notarielle Beglaubigung, ohne die der Vertrag nicht rechtswirksam ist.