Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht betrifft als sehr weitläufiger Rechtsbereich gleichermaßen die Bürger, wie auch den Staat im Über- / Unterordnungsverhältnis sowie oftmals die staatlichen Einrichtungen im Rahmen ihrer internen Organisation.
Wir vertreten hier durch unsere fachkundige Expertise, welche durch stetige Fortbildung immer höchst aktuell gehalten wird, sowohl Privatpersonen als auch Gemeinden und andere hoheitliche Rechtsträger. Gesichert und ausgebaut wird diese durch die kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie durch die Ableistung des Fachanwaltslehrgangs für Verwaltungsrecht.
Welche Bereiche umfasst das Verwaltungsrecht?
Das Verwaltungsrecht ist nicht nur inhaltlich ein sehr weit gefasster Rechtsbereich, es betrifft auch in der staatlichen Hierarchie die unterschiedlichsten Ebenen vom Bund, den Ländern bis hin zu den einzelnen Kommunen. Laut dem Bundesinnenministerium (offiziell: Bundesministerium des Inneren und für Heimat, kurz BMI), bildet es (neben dem Verfassungsrecht) einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts. Als öffentliches Recht wird der Teil der Rechtsordnung bezeichnet, der sich mit dem Verhältnis zwischen sogenannten Trägern öffentlicher Gewalt und sogenannten Privatrechtssubjekten befasst. Damit sind auf der einen Seite Staat und Kommunen und auf der anderen Seite vor allem Bürger und Unternehmen gemeint. Aber auch das Verhältnis der staatlichen Stellen untereinander ist Teil des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation gelten.
Allgemeines Verwaltungsrecht und besonderes Verwaltungsrecht
Dieses Rechtsgebiet wird unterteilt in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die allgemeinen Rechtsinstitute und Verfahren, die grundsätzlich überall in der Verwaltung gelten. Dazu gehören das Verwaltungsverfahrensrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht, das Verwaltungszustellungsrecht und das Gebührenrecht. Das besondere Verfahrensrecht enthält dagegen Regeln, die für spezielle Verwaltungsbereiche zugeschnitten sind und nur für diese gelten. Beispiele für besonderes Verwaltungsrecht sind Ausländer- und Asylrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht, Baurecht und Gewerberecht.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/verwaltungsrecht-node.html
Neue Regelungen: Rechte und Pflichten im Baurecht
Insbesondere das öffentliche Baurecht mit den Vorschriften aus dem Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und in Bayern der Bayerischen Bauordnung (BayBO) oder in Baden-Württemberg der Landesbauordnung (LBO BW) unterliegt in den letzten Jahren einem stetigen Wandel. Dies ist nicht zuletzt der Notwendigkeit geschuldet, dass neuer (bezahlbarer) Wohnraum geschaffen werden und das vorhandene Bauland optimal genutzt werden bzw. neues Bauland erschlossen werden muss. Dies birgt Konfliktpotenzial sowohl für private Bauherrn als auch die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Planungshoheit.
Hier gelingt es uns, größte Synergieeffekte durch die enge, fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit mit unseren Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht zu erzielen. Sie erhalten damit ganzheitliche Beratung aus einer Hand, unabhängig davon, ob Sie unsere Unterstützung für Ihr privates Bauvorhaben, als Unternehmer, oder als staatlicher Akteur benötigen.
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten ganzheitlich und strategisch zu beraten und konkrete, individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Lösungen anzubieten.
Die immer komplexer werdenden (Verwaltungs-)Verfahren und die stetig steigenden Anforderungen sowohl an Privatpersonen als auch Hoheitsträger erfordern spezialisierte Expertise mit sorgfältig ausgearbeiteten und weitsichtigen Lösungen. Diese bieten wir bei Werner & Kollegen für Sie.
Private Akteure:
Wir unterstützen Sie als Privatperson in sämtlichen Belangen des Öffentlichen Rechts/Verwaltungsrechts. Darunter fällt das Vorgehen gegen einen Ihnen gegenüber erlassenen, belastenden Bescheid oder der Antrag auf Erlass eines für Sie günstigen Bescheides. Ebenso werden wir für Sie tätig, um Ihre Rechte als (dritt)betroffener Nachbar, oder Angrenzer geltend zu machen. Am häufigsten ist dies im Baurecht der Fall. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den Kommunen (Gemeinden, Märkten, Städten), oder den entsprechenden Kreisverwaltungsbehörden wie den Landratsämtern oder kreisfreien Städten. Weiterhin sind wir für unsere Mandanten auch schon gegen entsprechende Bescheide von Bundesbehörden, wie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgreich tätig geworden. Auch falls die öffentliche Verwaltung auf Ihre Anregungen hin bezüglich eines bestimmten Sachverhalts untätig bleibt, stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir vertreten Sie fachkundig bei der außergerichtlichen Korrespondenz mit Behörden sowie im Widerspruchsverfahren oder aber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Hoheitsträger (Behörden/Gemeinden/Städte):
Sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt sowie Behörden im Einzelnen, die Öffentliche Hand in Form von Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand werden heute mit komplexen Rechtsfragen aller Art konfrontiert, die in den jeweiligen Rechtsbereichen nur durch hohe Spezialisierung zu bewältigen sind. Insbesondere im Öffentlichen Recht/Verwaltungsrecht. Gerade für kleinere Kommunen ist dies aufgrund des hohen, dafür nötigen Personalaufwands in der Regel alleine nicht zu bewältigen.
Hier kommen wir ins Spiel:
Unser Beratungsangebot beinhaltet neben dem klassischen Verwaltungsrecht mit Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht, das Baurecht und das Abgabenrecht sowie das Umweltrecht und das Vergaberecht bis hin zum öffentlichen Dienstrecht oder auch das zivile Bau- sowie Vertragsrecht. Oftmals überschneiden sich hier öffentliches- und privates Wirtschaftsrecht.
Konkret gehören zu unseren Tätigkeiten unter anderem: Die Beratung bei der korrekten Fassung und dem Erlass von Bescheiden gegenüber Privatpersonen und Unternehmen, beratende und ausführende Tätigkeit beim Erlass von Bebauungsplänen, Klageerhebung und Vertretung im (verwaltungs-) gerichtlichen Verfahren und vieles mehr. Wir verstehen unser Beratungs- und Tätigkeitsangebot als ein umfassendes, in allen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts.
Gerne nehmen wir auch Vororttermine für Sie wahr.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bereich des besonderen Verwaltungsrechts sind:
- Öffentliches Baurecht, sowohl Bauplanungs- als auch -ordnungsrecht (ggf. in Zusammenhang mit privatem Baurecht und Vergaberecht)
- Verwaltungsverfahrens- und -prozessrecht
- Kommunalrecht, insbesondere Kommunalabgabenrecht
- Umweltrecht mit:
- Immissionsschutzrecht
- Wasserrecht
- Natur- und Landschaftsschutzrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Staatshaftungsrecht
sowie in Kombination damit Grundrechte, Verfassungsrecht und Europarecht.
Wir beraten Sie fachkundig und umfassend in allen Fragen rund um das Thema Verwaltungsrecht.