Erben für Profis
Das Erbrecht beschäftigt sich mit der Frage, was nach dem Tod eines Menschen mit dessen Vermögen passiert. Ein Todesfall eines nahen Angehörigen stellt die Hinterbliebenen, Abkömmlinge oder Erbengemeinschaft oftmals vor große rechtliche Herausforderungen. Sie sehen sich mit zahlreichen Rechtsvorschriften, komplizierten Regelungen und einer Fülle von gerichtlichen Entscheidungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang tauchen viele Fragen auf, nur um einige zu nennen:
- Wer wird mit dem Todesfall Erbe?
- Ich habe ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten. Was muss ich tun?
- Wie kann das Erbe ausgeschlagen werden? Gibt es hierzu Fristen?
- Was passiert, wenn ich testamentarisch enterbt wurde? Kann ich Pflichtteilsansprüche geltend machen? Was muss ich hierfür beachten?
Doch nicht nur im Todesfall, sondern bereits zu Lebzeiten ist das Erbrecht von großer Bedeutung. Es empfiehlt sich, schon frühzeitig über die Erbfolge nach dem Tod nachzudenken und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden.
In diesem komplexen und anspruchsvollen Rechtsgebiet stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Zuverlässigkeit zur Seite. Denn es ist in jedem Fall sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt bzw. einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen.
Unsere Leistungen in Erbrecht, Testament und Erbfolge

Wir sind in folgenden Bereichen des Erbrechts für Sie tätig:
- Das materielle Erbrecht unter Berücksichtigung von familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen, wie zum Beispiel Anfechtung von Willenserklärungen und Erbverzicht.
- Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag: Wir prüfen und beraten Sie, wer nach dem Tod Erbe und zu welcher Quote wurde.
Wer wird Erbe, und in welcher Reihenfolge erfolgt die Verteilung des Nachlasses? Testamentarische Regelungen (z.B. Testament oder Erbvertrag) können die gesetzliche Erbfolge ersetzen oder ergänzen.
In bestimmten Fällen möchten Erben das Erbe nicht annehmen, beispielsweise wenn der Nachlass überschuldet ist. In solchen Fällen kann das Erbe ausgeschlagen werden, was rechtzeitig und korrekt erfolgen muss, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Wir als Rechtsanwälte unterstützen Sie zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, sei es bei der Ausschlagung oder der Annahme einer Erbschaft, auch um etwaige nachteilige Regelungen des Erblassers zu umgehen.
Die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags ist eine wichtige Möglichkeit, die eigene Nachlassregelung und ihre Gültigkeit zu beeinflussen. Dabei gibt es verschiedene Formen und Möglichkeiten, wie der Wille des Erblassers festgehalten werden kann, einschließlich der Frage, wie der Erbe mit bestimmten Vermögenswerten umgehen soll. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Nachlassplanung rechtssicher zu dokumentieren.
Im digitalen Zeitalter wird auch der Umgang mit Online-Konten und digitalen Vermögenswerten immer wichtiger. Wer verwaltet diese nach dem Tod? Gibt es entsprechende Regelungen in einem Testament? Der digitale Nachlass umfasst E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Banking und vieles mehr. Wir beraten Sie, wie der letzte Willen in Sachen digitale Erbschaften, wie z.B. E-Mail-Konten oder Social-Media-Profile, geregelt werden können.
Die Verwaltung des Nachlasses kann komplex sein, vor allem wenn es Streitigkeiten gibt oder der Nachlass schwierig zu bewältigen ist. Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers kann hier helfen, den Nachlass ordnungsgemäß zu regeln. Wir übernehmen auch die Rolle des Testamentsvollstreckers, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers rechtmäßig und ohne Streitigkeiten verteilt wird.
Wir unterstützen Sie in der Verwaltung und Absicherung des Nachlasses.
Hierzu gehören die Pflichtteilsergänzung, der Zusatzpflichtteil und der Pflichtteilsverzicht. Nahestehende Personen (wie Kinder, Ehepartner oder Eltern) haben einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie von der gesetzlichen Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen oder beschränkt sowie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Die Durchsetzung dieser Ansprüche sowie etwaige Ergänzungsansprüche sind häufig komplex und rechtlich anspruchsvoll. Wir beantworten komplexe Fragestellungen, wie zum Beispiel: Kann ein Erblasser im deutschen Recht eine Person, wie ein uneheliches Kind oder eine andere unliebsame Person, vollständig enterben? Selbstverständlich setzen wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, sofern notwendig, Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche für Sie durch. Sie sind unsicher, ob Sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können? Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung eines Erbscheins.
Für Unternehmer ist es besonders wichtig, eine klare Regelung zur Unternehmensnachfolge zu treffen. Dies betrifft sowohl die Erbfolge des Unternehmens als auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte. Wir beraten Sie zur rechtssicheren Übergabe Ihres Unternehmens.
Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Angelegenheiten.
Wir setzen Ihre Ansprüche auch durch, wenn dies notwendig wird.
Die vorweggenommene Erbfolge erlaubt es Ihnen, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an Ihre Erben zu übertragen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und den späteren Erbfall zu vereinfachen. Dabei müssen jedoch gesetzliche Vorgaben und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Wir helfen Ihnen bei diesen komplexen Fragestellungen und beraten Sie, wie Sie diese Übertragungen rechtssicher und steueroptimiert gestalten können, u.a. bei der Schenkungssteuerung und der Nachlassplanung.
Wenn Vermögen oder Erben im Ausland leben oder wenn der Verstorbene internationale Verbindungen hatte, wird das internationale Privatrecht im Erbrecht relevant. Hier können sich unterschiedliche rechtliche Regelungen aus verschiedenen Ländern überschneiden. Wir beraten Sie, wenn internationale Elemente bei der Erbregelung eine Rolle spielen.
In all diesen Bereichen ist es in der Regel ratsam, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen, um unangenehme Überraschungen nach dem Tod eines Angehörigen zu vermeiden und Konflikte zu verhindern. Das Erbrecht unterliegt kontinuierlichen Änderungen, insbesondere im Hinblick auf den digitalen Nachlass und die Erbschaftssteuer. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass Ihr Testament stets den neuesten rechtlichen Anforderungen entspricht. Wir, als erfahrene Kanzlei im Erbrecht, decken ein breites Spektrum ab und können auch unter dem Einfluss verschiedener Fachrichtungen (u.a. durch Fachanwälte für Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht) Ihnen themenübergreifend helfen, individuelle Lösungen zu finden, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
Besonders relevant ist der Pflichtteil im deutschen Erbrecht
Im deutschen Recht ist das Pflichtteilsrecht von besonderer Bedeutung. Auch wenn ein Kind des Erblassers durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, kann es dennoch den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil des Nachlasses, der einer bestimmten Personengruppe – darunter auch Kinder, Ehepartner oder Eltern – gesetzlich zusteht.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Pflichtteilsentziehung und -beschränkung. Gemäß § 2333 BGB kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht unter bestimmten Umständen einschränken oder entziehen, z. B. bei vorsätzlicher Straftat gegenüber dem Erblasser. Wir erläutern Ihnen, unter welchen Bedingungen ein solches Vorgehen rechtmäßig ist.
Beispiel:
Angenommen, ein Ehepaar hat ein gemeinsames Testament hinterlassen, das einen Erbvertrag mit der Regelung der Erbfolge nach ihrem Tod enthält. Doch nach dem Tod eines der Ehepartner stellt sich heraus, dass ein gemeinsames Kind nicht im Testament bedacht wurde. In diesem Fall könnten Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in solch einem Fall vorgehen können.

Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht
In diesem komplexen Bereich des Erbrechts bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Lösungsmöglichkeiten – sowohl bei der Gestaltung von Testamenten und lebzeitigen Übertragungen von Vermögenswerten als auch bei der Minimierung des Pflichtteilsanspruchs. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise – Wir helfen Ihnen, Ihre erbrechtlichen Anliegen klar und rechtssicher zu regeln.
FAQ zum Pflichtteil in der Erbschaft
Ein Kind des Erblassers, die Eltern oder der Ehegatte des Erblassers sowie der oder die gleichgestellte Lebenspartner/-in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz haben einen Anspruch.
Der Pflichtteilsanspruch muss gegenüber dem Erben geltend gemacht werden.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ja, unter den Voraussetzungen der §§ 2333 und 2338 BGB. Ein Pflichtteilsverzicht ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Ja, wir beraten Sie gerne, wie Sie den Pflichtteil ggf. reduzieren können.
Ja, der Pflichtteilsanspruch und der dazugehörige Auskunftsanspruch verjähren nach drei Jahren.
In diesem Fall kann der Pflichtteilsberechtigte den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass zugerechnet wird.