DSGVO – EU-Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Durch das neue EU-Recht wurden unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, abgelöst. Dies führt zu umfassenden Datenschutzpflichten in Unternehmen, die nur durch umfangreiche Maßnahmen umgesetzt werden können. Gem. Art. 99 DSGVO ist seit dem 25.5.2018 die Umsetzungsfrist für die Datenschutzgrundverordnung abgelaufen. Verstöße können gem. Art. 83 DSGVO mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Wir sind Ihnen bei der Einführung eines wirksamen Datenschutzkonzeptes behilflich, indem wir zunächst Ihren Bedarf ermitteln, mit Ihnen ein Konzept erarbeiten und dieses dann mit Ihnen gemeinsam umsetzen.