Recht auf Homeoffice / Mobile Arbeit

Die gängige Praxis zu Gipfelzeiten der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ein großer Teil der Arbeitsplätze in Deutschland für mobiles Arbeiten, sei es im Homeoffice oder von einem vom Arbeitnehmer frei wählbaren Arbeitsort (Remote-Work) geeignet sind. Bereits im Oktober 2020 wurde von der Bundesregierung das „Mobile-Arbeit-Gesetz“ angekündigt, welches dem Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice mit 24 Tagen geben sollte. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie sich die Rechtslage in Bezug auf Heimarbeit derzeit darstellt.

Was sind die Rahmenbedingungen für Homeoffice/mobiles Arbeiten?

Die Begriffe Homeoffice und mobiles Arbeiten sind bisher nicht gesetzlich definiert, betreffen aber jedenfalls den Arbeitsort des Arbeitnehmers im Sinne des § 611a I BGB. Dabei umfasst der Begriff „mobile Arbeit“ sowohl Tätigkeiten des Arbeitnehmers von zuhause aus („Homeoffice“), sowie Tätigkeiten von einem frei vom Arbeitnehmer gewählten Ort („Remote-Work“ oder auch „mobiles Arbeiten“). Gemeinsames Merkmal ist zumindest, dass die Leistung des Arbeitnehmers gelegentlich, regelmäßig oder ausschließlich an einem anderen Ort als dem Betrieb des Arbeitgebers erbracht wird.

Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten

Worin liegt der Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten?

Eine Homeoffice Vereinbarung kann vorsehen, dass Arbeitnehmer die Tätigkeit ausschließlich in der Privatwohnung erbringen müssen, wohingegen der Arbeitsort bei einer alternierenden Homeoffice-Vereinbarung zwischen der Privatwohnung des Arbeitnehmers und dem Betrieb des Arbeitgebers wechselt.

Beim remote Work wird die Arbeit vom Arbeitnehmer an ständig wechselnden Arbeitsorten erbracht, ggf. aber auch zeitweise im Betrieb, je nach der zugrundeliegenden Einigung.

Auch wenn das arbeiten von zu Hause aus in der Praxis sehr häufig mit Telearbeit – also das Erbringen einer Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik – einhergeht, setzt es diese nicht voraus.

Anspruch des Arbeitnehmers: Vereinbarung zu Recht auf Homeoffice im Arbeitsvertrag sinnvoll

Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder Arbeiten von einem frei gewählten Ort aus, gibt es derzeit nicht. Die Bestimmung der Arbeitsstätte, an dem der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, der diesbezüglich weisungsberechtigt ist (§ 106 S. 1 GewO). Dieses Weisungsrecht ist allerdings begrenzt. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsort einseitig durch Direktionsrecht nur in Ausnahmefällen in die Privatwohnung des Arbeitnehmers verlagern oder remote Work anordnen, etwa zur Vermeidung drohender erheblicher Schäden.

Ob Telearbeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten: ein Vertrag mit dem Arbeitgeber schützt den Arbeitnehmer

Die Arbeitsvertragsparteien können aber eine individualrechtliche Maßnahme (im Rahmen des Arbeitsvertrages oder in einer zusätzlichen, sogenannten Homeoffice-Vereinbarung) über remote Work treffen. Diese sollte Regelungen über die Art und Dauer der Arbeitsleistung, den Ort, Arbeitszeiten und Mehrarbeit, Beendigung oder Befristung der Tätigkeit im Homeoffice, Anforderungen an den häuslichen Arbeitsplatz inklusive einer Regelung der Kostentragung, der Haftung, der Unfallversicherung, der Kontroll- und Zugriffsrechte, sowie des Datenschutzes enthalten. Bei einer Tätigkeit von woanders mit Auslandsbezug ist die Problematik des anwendbaren Rechts zu beachten.

Vetragsunterzeichnung zum Thema Recht auf Homeoffice

Gesetzliche Regelung „Recht auf Homeoffice“: Wer bestimmt den Arbeitsort eines Arbeitnehmers?

Ob sich der Ort der Arbeit durch Betriebsvereinbarung einseitig in die Wohnung des Arbeitnehmers verlagern lässt, ist höchstrichterlich noch ungeklärt. Zwar verfügen die Betriebsparteien über eine umfassende Befugnis zur Regelung der materiellen und formellen Arbeitsbedingungen, die auch die Bestimmung des Arbeitsortes umfasst. Da die Betriebsparteien nach § 75 II BetrVG an die Grundrechte gebunden sind, stellt die einseitige Verlagerung einen Eingriff in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar (Art. 13 I GG). Ein solcher ist im Normalfall nicht zu rechtfertigen.

Das Erzwingen einer Homeoffice Vereinbarung durch den Betriebsrat ist hingegen nicht möglich, da der Arbeitgeber hierüber arbeitsrechtlich mitbestimmungsfrei entscheiden darf. Der Betriebsrat ist nur bei Fragen der Durchführung der Arbeit im Homeoffice zu beteiligen (wie etwa bei Zutrittsrechten von Betriebsratsmitgliedern).

Ein Tarifvertrag kann Rahmenbedingungen für mobile Arbeit festlegen

Durch einen Tarifvertrag können die Voraussetzungen für die Teilnahme an Arbeit außerhalb des Unternehmensgebäudes festgelegt werden. So gibt es bereits Tarifverträge, in denen einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine hybride Tätigkeit eingeräumt wird, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen oder wenn der Arbeitnehmer in einem Bereich arbeitet, der arbeiten von woanders erlaubt (z.B. Verbandstarifvertrag Telearbeit vom 30.04.2016 zwischen agv: community, Arbeitgeberverband für Telekommunikation und IT e.V. und ver.di).

Pläne im Koalitionsvertrag für Recht auf Homeoffice

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines Rechts auf remote Work vereinbart. So sollen Arbeitnehmer in geeigneten Tätigkeiten bereits einen Erörterungsanspruch über die Arbeit im Homeoffice erhalten. Zudem soll der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Einer Ablehnung aus sachfremden Gründen oder aus Willkür soll demnach nicht möglich sein.

Frau im Homeoffice

Weitere Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben den beiden Parteien überlassen

Für abweichende betriebliche und tarifvertragliche Regelung soll weiterhin Raum bleiben. Auch den Belangen des Arbeitsschutzes im Rahmen des mobilen Arbeitens soll laut Koalitionsvertrag Rechnung getragen werden. Der Arbeitgeber soll seine Beschäftigten informieren, beraten und unterstützen.

Bis wann die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umsetzung erfolgen soll, bleibt indes offen.

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FAQ zum Recht auf Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Ja, in Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, Homeoffice zu verlangen. Dieses Recht ist insbesondere aufgrund der COVID-19-Pandemie und Arbeitsrechtänderungen verstärkt in den Fokus gerückt. Jedoch hängt die Möglichkeit, Homeoffice zu beantragen, von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarungen oder die Homeoffice-Regelung Ihrer Betriebsstätte.

Die gesetzlichen Grundlagen für ein Arbeitnehmeranspruch auf Homeoffice finden sich im Arbeitsschutzgesetz und im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ihr Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, Ihrem Homeoffice-Antrag ohne Weiteres nachzukommen, wenn betriebliche Belange oder individuelle Arbeitsaufgaben dagegensprechen. Eine schriftliche Anfrage ist ratsam, und bei Ablehnung sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich das „Recht auf Homeoffice“, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wann genau Sie ein „Recht auf Homeoffice“ haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Vertragliche Vereinbarungen: Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Regelungen zum Thema Homeoffice enthält. Wenn solche Vereinbarungen existieren, sollten Sie sich daran halten.
  2. Gesetzliche Grundlagen: Das Arbeitsschutzgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz sind die rechtlichen Grundlagen für Homeoffice. Arbeitgeber müssen daher die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen und können dies durch die Gewährung von Homeoffice ermöglichen, insbesondere in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder in Pandemiesituationen.
  3. Individuelle Situation: Ihr individueller Bedarf an Homeoffice kann eine Rolle spielen. Dies könnte beispielsweise bei gesundheitlichen Einschränkungen oder der Pflege von Angehörigen der Fall sein. In solchen Fällen sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre speziellen Anforderungen sprechen.
  4. Betriebliche Belange: Ihr Arbeitgeber kann Homeoffice ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Diese Gründe könnten die Art Ihrer Arbeit, die Zusammenarbeit im Team oder andere betriebliche Notwendigkeiten sein.
  5. Schriftliche Anfrage: Es ist ratsam, den Wunsch nach Heimarbeit bzw. Homeoffice-Anträge schriftlich zu stellen, um eine klare Kommunikation und Dokumentation sicherzustellen.
  6. Rechtliche Unterstützung: Falls Ihr Arbeitgeber Ihren Homeoffice-Antrag unrechtmäßig ablehnt, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu schützen und zu prüfen, ob die Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich erfolgte.

Zusammengefasst haben Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Homeoffice. Es ist wichtig, die individuellen Umstände und bestehenden Vereinbarungen zu berücksichtigen, um festzustellen, ob und wann Homeoffice beantragt werden kann.“

Ja, die Arbeit von zuhause aus ist in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Möglichkeit von Homeoffice verbieten, sofern es betriebliche Gründe oder vertragliche Vereinbarungen gibt, die dagegen sprechen. Die genauen Bedingungen hängen von den individuellen Umständen ab.

Im Homeoffice sollten Arbeitnehmer folgende Punkte beachten:

  1. Arbeitsplatz einrichten: Schaffen Sie einen geeigneten Arbeitsplatz, der ergonomisch ist und frei von Ablenkungen.
  2. Arbeitszeiten: Halten Sie sich an Ihre regulären Arbeitszeiten und Pausen, um die Work-Life-Balance zu wahren.
  3. Kommunikation: Bleiben Sie mit Ihrem Team und Vorgesetzten in Kontakt, nutzen Sie Kommunikationstools effektiv.
  4. Datenschutz: Achten Sie auf den sicheren Umgang mit Unternehmensdaten und die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien.
  5. Arbeitsmittel: Stellen Sie sicher, dass Sie die benötigten Arbeitsmittel und Technologien zur Verfügung haben.
  6. Arbeitsschutz: Beachten Sie arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, um Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.
  7. Arbeitsvertrag prüfen: Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und eventuelle Homeoffice-Vereinbarungen.
  8. Dokumentation: Halten Sie Ihre Arbeit und Arbeitszeiten sorgfältig fest, um Transparenz zu gewährleisten.
  9. Ablenkungen minimieren: Vermeiden Sie private Ablenkungen und schaffen Sie klare Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit.
  10. Pausen einhalten: Nehmen Sie regelmäßige Pausen, um Erschöpfung zu vermeiden und die Produktivität zu steigern.

Diese Punkte helfen dabei, erfolgreich im Homeoffice zu arbeiten und die Anforderungen des Arbeitgebers sowie die eigenen Bedürfnisse zu erfüllen.