Schadenmanagement
Die Rechtsprechung im Bereich der zivilen Schadensregulierung von Verkehrsunfällen hat sich den vergangenen Jahren ständig und vielfach geändert. Die Regulierung von Verkehrsunfällen und deren Folgen sind dadurch nicht einfacher, sondern komplexer geworden. Oft geht es um mehrere Schadenspositionen oder sogar Personenschäden. Die Haftpflichtversicherer betreiben eine sog. aktive Schadensteuerung und versuchen hierbei mit speziell ausgebildeten Fachleuten, Ansprüche des Geschädigten zu kürzen. Es ist daher ratsam, von Anfang an bei der Unfallabwicklung anwaltliche Hilfe und damit professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wir sind seit Jahrzehnten spezialisiert tätig im Verkehrsrecht, insbesondere im Bereich der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Auf Basis dieser Spezialisierung und aufgrund unserer intensiven Kenntnisse der Bedürfnisse der Beteiligten (Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige, Polizei, Staatswanwaltschaft, Ärzte, Leasinggesellschaften, Banken, etc.) haben wir unsere Dienstleistung „Schadenmanagement“ entwickelt und arbeiten in diesem Bereich bereits langjährig für Geschädigte erfolgreich. Durch ständig optimierte Prozessabläufe und der integrierten Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Sachverständigenbüro ermöglichen wir eine schnelle, reibungslose und vollständige Schadensregulierung. Wir übernehmen sämtliche notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Unfallregulierung.
Wir sorgen dafür, dass unsere Mandanten nach einem Verkehrsunfall möglichst schnell zu ihrem Recht kommen. Dies völlig unkompliziert und auch ohne zwingend notwenigen persönlichen Besprechungstermin in unserer Kanzlei. Hierzu füllen Sie bitte lediglich unser Formular vollständig aus und senden uns den Unfallaufnahmebogen zu. Überdies stehen wir jederzeit für eine Onlineberatung oder Telefonberatung zur Verfügung.
Wir vertreten ebenso Autohäuser, Reparaturwerkstätten, Sachverständige, Fuhrparks oder Unternehmen mit Fahrzeugflotten und stehen dazu auch beratend und schulend zur Seite.
Vorteile für Sie:
- Schnelle und kompetente Erledigung der Unfallregulierung durch optimierte Prozessabläufe
- Einsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte
- Vermeidung und Nachverfolgung von Kürzungen berechtigter Ansprüche
- Kein persönlicher Besprechungstermin Termin in der Kanzlei notwendig
- Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit den Unfallbeteiligten
- Durchsetzung der Ansprüche auch vor Gericht
- Optimale Abrechnung einer womöglich berechtigten Mithaftung mit dem eigenen Vollkaskoversicherer
Kosten:
Bei alleiniger Schuld des Unfallgegners hat dessen Haftpflichtversicherer sämtliche Anwaltskosten zu erstatten, bei „Teilschuld“ anteilig.