Verhaltensempfehlungen für Dritte (Auftragnehmer)
Innerhalb und außerhalb von Betriebsprüfungen der Rentenversicherung (DRV Bund) werden regelmäßig auch Vertragspartner (Auftragnehmer, Subunternehmer) des geprüften Unternehmens (Auftraggeber) von der DRV Bund und/oder dem Zoll (Hauptzollamt) kontaktiert. Häufig werden hierfür mehrseitige, allgemeine Fragebögen versandt – insbesondere zur Klärung der statusrechtlichen Beurteilung unter dem Gesichtspunkt einer etwaig vorliegenden Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung.
Die Vertragspartner werden dabei in erster Linie als Zeugen angeschrieben. Eine Auskunftspflicht als Zeuge besteht aber nur, wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht gegeben ist. Der Vertragspartner muss keine Fragen beantworten, wodurch er sich oder einen nahen Angehörigen in die Gefahr bringt wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Die Möglichkeit selbst verfolgt zu werden genügt bereits. In der Vergangenheit haben die Ermittlungsbehörden auch gegen Vertragspartner bereits Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sie strafrechtlich als Mittäter oder Beihelfer angesehen wurden. Die unbedachte Beantwortung der Fragen kann also erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher, vor der Beantwortung der Fragen anwaltlichen Rat insbesondere dahingehend einzuholen, ob überhaupt eine Verpflichtung zur Beantwortung aller oder zumindest einzelner Fragen besteht. Nur mit einem kompetenten Anwalt kann Reichweite und Risiko des Fragenkatalogs konkret besprochen und geklärt werden.
Allgemein gilt:
Selbst wenn eine Verpflichtung zur Auskunft besteht, sollten die im Fragebogen aufgeworfenen Fragen nur dann beantwortet werden, wenn dies auch eindeutig möglich ist. Fragen, bei welchen nur „Ja“ oder „Nein“ angekreuzt werden kann, sollten nur dann beantwortet werden, wenn die Antwort klar und eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Beim geringsten Zweifel empfiehlt es sich, die Frage unbeantwortet zu lassen und anwaltlichen Rat einzuholen. Lieber wartet man eine Nachfrage zur offen gebliebenen Frage ab, die danach möglicherweise klarer gestellt ist.
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