Wasserstoffkernnetz: elementarer Baustein der nationalen Wasserstoffstrategie

Die Europäische Kommission hat im Juli 2020 im Rahmen des Green Deals eine Wasserstoffstrategie für ein Klimaneutrales Europa vorgestellt, deren Ziel die Nutzung von (grünem) Wasserstoff auf breiter Ebene bis zum Jahr 2050 ist. Die Bundesregierung hat hierfür bereits im Juni 2020 eine nationale Wasserstoffstrategie beschlossen. Ein elementarer Baustein dieser Strategie stellt das Wasserstoffkernnetz dar, das mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 11. Mai 2023 ins EnWG aufgenommen werden soll.

Verfolgtes Ziel der nationalen Wasserstoffstrategie

Ziel des Wasserstoffkernnetzes ist gemäß § 28r Abs. 1 S. 2 EnWG des Referentenentwurfs der Aufbau eines deutschlandweiten, effizienten, schnell realisierbaren und ausbaufähigen Wasserstoffkernnetzes, welches die zukünftigen wesentlichen Wasserstoffproduktionsstätten sowie potenzielle Importpunkte mit den zukünftigen wesentlichen Wasserstoffverbrauchspunkten und Wasserstoffspeichern verbinden soll.

Die Bedeutung des Wasserstoffkernnetzes für die Energieinfrastruktur

Auffallend ist hierbei, dass das Wasserstoffkernnetz gewissermaßen als Basisinfrastruktur nur die wesentlichen Produktionsstätten mit den wesentlichen Verbrauchspunkten sowie mit den entsprechenden Importpunkten und Speicheranlagen verbinden soll. Unwesentliche Produzenten bzw. Verbraucher, also solche mit geringer Produktion bzw. geringem Verbrauch, werden jedenfalls nach aktuellem Stand nicht vom aufzubauenden Kernnetz umfasst werden. Besonderes Augenmerk wird beim Aufbau des Kernnetzes auf den überregionalen Transport von Wasserstoff gelegt (§ 28r Abs. 1 S. 3 EnWG).

Schlüsselmechanismen für den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes in Deutschland

Um die Umsetzung des Aufbaus eines Kernnetzes zu gewährleisten haben die Betreiber von Fernleitungsnetzen der Bundesnetzagentur drei Kalenderwochen nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung einen gemeinsamen Antrag auf ein den Zielanforderungen entsprechenden Kernnetzes vorzulegen (§ 28r Abs. 2 S. 1 EnWG). Dieser Antrag muss dabei auch Angaben enthalten bis zu welchem Zeitpunkt die Netzinfrastrukturen in Betrieb genommen werden sollen und welche Investitions- und Betriebskosten die jeweilige Infrastruktur aller Voraussicht nach verursachen wird. In diesem Rahmen soll auch dargestellt werden, inwiefern es sich dabei im Vergleich zu möglichen Alternativen um die langfristig kosteneffizienteste Lösung handelt (§ 28r Abs. 2 S. 2 EnWG).
Von den Fernnetzbetreibern muss in Abstimmung mit den jeweils betroffenen Betreibern von Gasverteilnetzen, von Wasserstoffnetzen sowie Betreibern von sonstiger Rohrleitungsinfrastruktur ein oder mehrere Unternehmen vorgeschlagen werden, die für die Durchführung des Projekts verantwortlich sind (§ 28r Abs. 7 S. 1 EnWG).

Antragstellung und Zeitplan für das Wasserstoffkernnetz

Weil § 28r Abs. 2 S. 3 EnWG die Antragserfordernisse für den Fall der Umstellung von Erdgas- auf Wasserstoffinfrastruktur regelt ist davon auszugehen, dass der Aufbau des Kernnetzes sowohl durch Neubau als auch durch Umstellung der bestehenden Infrastruktur bewerkstelligt werden soll.

Im Falle des Umbaus hat der Betreiber des Fernleitungsnetzes nachzuweisen, dass die Erdgasinfrastruktur aus dem Fernleitungssystem herausgelöst werden kann und das verbleibende Netz noch fähig ist, die zum Zeitpunkt der Umstellung prognostizierten Bedarfe zu decken. Kapazitätsbedarfsabweichungen vom Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 müssen vom Betreiber unverzüglich in den Prozess des Netzentwicklungsplans eingebracht werden.

Verantwortliche Unternehmen und Umstellung von Infrastruktur

Wenn die Netzbetreiber innerhalb der Dreiwochenfrist keinen gemeinsamen Antrag vorlegen, ist die Bundesnetzagentur verpflichtet innerhalb von vier Monaten ein Wasserstoffkernnetz zu bestimmen und ihre Entscheidung zu veröffentlichen (§ 28r Abs. 3 S. 1 EnWG). Die Netzbetreiber müssen der Bundesnetzagentur die hierfür benötigten Daten nach Aufforderung schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Mit der Bestimmung des Kernnetzes bestimmt die Bundesnetzagentur ein oder mehrere geeignete Unternehmen, die für die Durchführung des Projekts verantwortlich sind. Verpflichtet werden dürfen aber nur solche Unternehmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt haben, dass sie mit der Aufnahme ihrer Infrastruktureinrichtungen in das Kernnetz einverstanden sind, die einen Antrag auf Förderung aus öffentlichen Mitteln oder auf Genehmigung eines Projektes zur Herstellung des europäischen Wasserstoffnetzes gestellt haben (§ 28r Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 1 Nr. 4 a, b EnWG).

Die Regelung des § 28 Abs. 4 S. 2 EnWG sieht vor, dass die Realisierung der zu beantragenden Projekte auf Basis der vorhandenen Leitungsstrukturen erfolgt, um einen schnelleren Aufbau der Infrastruktur zu gewährleisten.

(Vgl. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und Ergänzungen von Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz, Bearbeitungsstand 11.05.2023)

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FAQ zur nationalen Waasserstoffstrategie.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Die Nationale Wasserstoffstrategie ist eine politische Initiative zur Förderung von Wasserstoff als sauberer Energiequelle, um die Klimaziele zu erreichen und die Energiewende zu unterstützen. Sie umfasst Maßnahmen wie die Förderung von Wasserstofftechnologien, den Ausbau der Infrastruktur und die Integration in verschiedene Wirtschaftssektoren. Viele Länder weltweit haben solche Strategien entwickelt, um die Nutzung von Wasserstoff zu erhöhen.

Die Zukunft von Wasserstoff ist vielversprechend, da er als saubere und kohlenstofffreie Energiequelle gilt. Wichtige Faktoren sind der Ausbau der Infrastruktur, die Entwicklung von grünem Wasserstoff und die internationale Zusammenarbeit. Wasserstoff kann in verschiedenen Sektoren eingesetzt werden und spielt eine Rolle bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Ja, Wasserstoff wird als ein vielversprechender Energieträger für die Zukunft betrachtet. Er hat das Potenzial, eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung verschiedener Sektoren und der Bewältigung des Klimawandels zu spielen, insbesondere wenn er mithilfe erneuerbarer Energiequellen hergestellt wird. Die Entwicklung von Wasserstofftechnologien und die Schaffung einer umfassenden Wasserstoffinfrastruktur sind Schlüsselfaktoren für seine zukünftige Bedeutung.

Ja, Wasserstoff kann gut für das Klima sein, wenn er umweltfreundlich hergestellt wird. Grüner Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, verursacht keine schädlichen Emissionen und trägt zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen bei.